Basisabstimmungsausschuss

Bei diesem Ausschuss handelt es sich um ein beratendes Organ, das sich mit dem Wohlergehen am Arbeitsplatz und den Arbeitsbedingungen befasst. Er setzt sich aus Arbeitnehmervertretern, Vertretern interner und externer Gewerkschaftsdelegationen und dem Präventionsberater zusammen. Die aktuelle Zusammensetzung ist stets im Anhang der Arbeitsordnung angegeben.